Es passiert manchmal über Nacht.
Plötzlich und unerwartet steht man vor einem zunächst unschätzbar erscheinenden Schaden. Diebe räumten sämtliche Computer aus den Büros und betrieben Vandalismus. Höhere Gewalt hat in Form von Feuer, Hagel, Sturm oder Wasser innerhalb weniger Minuten ein Chaos angerichtet. So bedauerlich jeder Schaden auch ist - mit der OKV bleibt er trotz seines unerwarteten Eintreffens keine unberechenbare Größe.

Das Prinzip Sicherheit
umfasst auch individuell zu gestaltenden Versicherungsschutz. Somit können die unterschiedlichen Versicherungen nach jeweiligen kommunalen Wünschen und Erfordernissen durch zusätzliche Vereinbarungen erweitert bzw. eingeschränkt werden. Das Mitglied bestimmt den Umfang seiner Versicherung. Am Ende hat der Versicherungsnehmer sein komplettes Sicherheitspaket in den Händen. Rundum versichert bedeutet eben komplexe und individuell abgestimmte Versicherungsvielfalt.


 
 

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Informationen zu den Versicherungen

Von Kunst bis Computer
Darunter befinden sich besondere Highlights wie z. B. die Kunst- und Musikinstrumenteversicherung. Die Kunstversicherung findet im kommunalen Bereich insbesondere für Exponate von Museen und Ausstellungen Anwendung. Sind die Ausstellungsexponate doch oft erheblichen Risiken ausgesetzt. Die größten Gefahren drohen durch Feuer, Wasser und Diebstahl, aber auch Unachtsamkeit und böswillige Beschädigung können Schäden verursachen. Der Kunstdiebstahl durch internationale Diebes- und Hehlerbanden stellt dabei ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. In Anbetracht des möglichen Schadens stellen deshalb Eigentümer von Kunstwerken diese für die Kommune nur zur Verfügung, wenn für sie im Rahmen des Transportes und der Ausstellung ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

 

Die Musikinstrumenteversicherung leistet im kommunalen Bereich Versicherungsschutz für hochwertige Einzelinstrumente, wie z. B. Konzertflügel, aber auch für die Instrumentenbestände von städtischen Orchestern sowie von Musikschulen. In Form einer Allgefahrendeckung ist das Musikinstrument im Falle der Beschädigung oder des Verlustes vollständig versichert.

 

Das Elektronikzeitalter verlangt eine zeitgemäße Absicherung der modernen Anlagen und Geräte. Die Elektronikversicherung der OKV gewährleistet hierbei die nötige Sicherheit. Datenverarbeitungsanlagen, PCs, Kopier- und Kommunikationsgeräte stellen nur eine Auswahl dessen dar, was von Mitarbeitern der Kommunen täglich genutzt wird. Enorme Werte sind damit verbunden. Auftretende Schäden durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Kurzschluss oder andere Fehler sind leider keine Seltenheit. Diese sind über eine Geschäfts- und Betriebsversicherung nicht ausreichend abgesichert. Mit der Technik- und Elektronikversicherung der OKV wird deshalb eine Sparte abgedeckt, die dem konkreten Anspruch der Kommunen Rechnung trägt.

Zusätzlich berät die OKV in Sicherheitsfragen. Im Sinne der Versichertengemeinschaft geht es um eine optimale Schadenvermeidung. Denn mit dem Eigentum sind oft enorme Werte verbunden. Diese gilt es zu erhalten und im Schaden- und Verlustfall zu ersetzen.

Vermögenseigenschadenversicherung
Mit der Vermögenseigenschadenversicherung der OKV können Vermögensschäden versichert werden, die von kommunalen Mitarbeitern durch schuldhaft fehlerhafte Sachbearbeitung verursacht werden. Dies gilt, wenn der Schaden unmittelbar bei der Kommune ohne Einschaltung eines Drittschadenersatzanspruches entsteht. Weiterhin sind auch Vermögensschäden durch vorsätzliche Dienstpflichtverletzungen (Treubruchhandlung) sowie Raub, Erpressung oder Betrug auf Transportwegen, die gegen Vertrauenspersonen begangen werden, vom Versicherungsschutz erfasst.

Somit erstattet die Vermögenseigenschadenversicherung der OKV dem Versicherungsnehmer Entschädigung für Vermögensschäden, die ihm unmittelbar durch wenigstens fahrlässige Dienstpflichtverletzungen von Vertrauenspersonen oder durch gegen Vertrauenspersonen begangene Handlungen zugefügt, die während der Dauer des Vertrages verursacht werden, und die innerhalb der vierjährigen Ausschlussfrist angezeigt werden.

Vermögensschäden sind sehr vielfältig und werden deshalb in Abgrenzung zu Personen- und Sachschäden negativ beschrieben. Sie sind also weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sach- oder sich daraus herleitende Sachfolgeschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung, Abhandenkommen oder Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit von Sachen).

Umfang und Schwierigkeitsgrad der kommunalen Aufgaben führen dazu, dass die Möglichkeiten von unmittelbaren Vermögensschäden durch fehlerhaftes Verhalten von Mitarbeitern sehr groß ist. Eine Vermögenseigenschadenversicherung ist somit eine sinnvolle und notwendige Ergänzung des kommunalen Haftpflichdeckungsschutzes. Der Abschluss einer Vermögenseigenschadenversicherung schützt den kommunalen Haushalt vor unvorhersehbaren Belastungen. Der den Schaden verursachende Mitarbeiter wird ebenfalls entlastet, da an ihn selbst bei grob fahrlässigem Fehlverhalten keine Regressansprüche gestellt werden. Der zusätzliche Abschluss privater Diensthaftpflichtversicherungen ist nicht erforderlich. Eine die Vermögenseigenschadenversicherung ergänzende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist nur für leitende kommunale Mitarbeiter von Interesse.

Der durchschnittliche Vermögensschadenfall bewegt sich in einer Größenordnung von EUR 3.000. Es kommt dabei jedoch nicht selten auch zu Schäden in Höhe von EUR 25.000 bis zum Erreichen der Versicherungssumme. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass die aufgewendete Versicherungsprämie bereits durch einen regulierten Schaden mehr als ausgeglichen ist. In Anbetracht der plötzlichen finanziellen Schwierigkeiten, in die ein unerwarteter Schaden die Kommunen bringen kann, stellt sich die Vermögenseigenschadenversicherung für diese als unverzichtbar dar.

Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen der KSA-Haftpflichtdeckung und der Vermögenseigenschadenversicherung der OKV wird ein Optimum in der Schadenregulierung erzielt. Bei Überschneidungen und Abgrenzungsproblemen zwischen den beiden Versicherungsformen stehen den Mitgliedern somit qualifizierte Fachleute zur Verfügung und sorgen gezielt für eine unkomplizierte Schadenabwicklung.



Auszüge aus den KSA-Mitteilungen

Vergaberecht

Aus KSA-Mitteilungen 1/06:
Teilnahme an Vergabeverfahren

Aus KSA-Mitteilungen 2/06:
Sonderdruck/Aktuelles Urteil aus dem Vergaberecht: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2006 (Az.: VII - Verg 77/05)

Vermögenseigenschadenversicherung

Aus KSA-Mitteilungen 1/03:
Versicherungsschutz für Bürgermeister und Landräte bei Schädigung ihrer Gebietskörperschaft

Aus KSA-Mitteilungen 1/04: Versicherungsschutz in der Vermögenseigenschadenversicherung im Verhältnis Verwaltungsgemeinschaft (bzw. Verwaltungsverband, Amt) - Mitgliedsgemeinde

Aus KSA-Mitteilungen 1/04:
Schadenrisiken bei Beantragung, Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln

Aus KSA-Mitteilungen 1/05:
Das Schadenrisiko Verjährung in der Vermögenseigenschadenversicherung

Besondere Schadenfälle

Aus KSA-Mitteilungen 3/02:
Fall 1 - Die doppelte Gehaltsabtretung zur Kreditsicherung

Aus KSA-Mitteilungen 4/02:
Fall 2 - Die Abtretung einer Werklohnforderung

Aus KSA-Mitteilungen 2/03:
Fall 3 - Insolvenz des Auftragnehmers bei einer Vergabe-ABM

Aus KSA-Mitteilungen 3/03:
Fall 4 - Täuschungsmanöver eines Online-Verlags

Aus KSA-Mitteilungen 4/03:
Nachtrag zu Fall 3 aus Heft 2/03 - Die Insolvenz des Auftragnehmers bei einer Vergabe-ABM

Aus KSA-Mitteilungen 4/03:
Fall 5 – Hinweis auf die 6-Monatsfrist gemäß § 12 Abs. 2 Altersteilzeitgesetz (ATG)

Aus KSA-Mitteilungen 1/04:
Fall 6 - Verlust von Zuwendungen zur Sicherstellung des Winterdienstes durch Versäumung der Antragsfrist

Aus KSA-Mitteilungen 2/05:
Fall 7 – Unterlassene Abführung von Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Aus KSA-Mitteilungen 3/05:
Fall 8 - Unterlassener Skontoabzug bei Baurechnungen


Sachversicherung

Aus KSA-Mitteilungen 4/03:
Frostschäden an Wasserleitungen

Aus KSA-Mitteilungen 4/04:
Sturm - eine Wettererscheinung nimmt bedrohliche Ausmaße an





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